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Mitsegelbestimmungen

# Gegenseitiges Vertrauen und Vertrauen zu den Bootsführern/Eignern (Veranstalter) sind die wichtigsten Voraussetzungen für das Gelingen eines Segeltörns. Wir bitten Sie, das Nachfolgende aufmerksam zu lesen und werben hiermit im Interesse der Sicherheit für Crew und Schiff um Ihr Verständnis.

Alle Mitsegler bilden eine Crew

# Mit der Annahme eines Angebotes und Abgabe der Anmeldebestätigung schließen Sie mit uns, wie auch mit dem Bootsführer/Eigner keinen Beförderungsvertrag ab, sondern nehmen an einem sportlichen Unternehmen teil.
# Sie sind kein Passagier, sondern Mitglied einer Crew, auch dann, wenn für die besonderen Belange des Bootes Crewmitglieder bereitgestellt werden.

Seemannschaft, Seerecht

# Mit der Einschiffung an Bord unterstellen sich alle Crewmitglieder den Regeln der Seemannschaft, den Bestimmungen des Seerechts und insbesondere der Kommandogewalt der Bootsführung.
# Widrige Wetterlagen, Havarien oder Umstände, die die Sicherheit von Crew und Schiff gefährden könnten, können den Bootsführer veranlassen, Törnziele sowie Ab- und Eingangshäfen zu verändern, den Törn zu unterbrechen, Reparaturen vorzunehmen, vorzeitig zurückzukehren, wie auch Aus- und Einlaufzeiten angemessen zu verschieben. Eine Rückerstattung des Kostenbeitrags, Mehrkostenersatz oder ähnliches durch den Bootsführer oder Einbehalte durch Sie sind hiermit grundsätzlich nicht verbunden. Wird der Törn vom Bootsführer aus den vorstehenden Gründen vor Antritt abgesagt, werden die für das Boot bereits gezahlten Kostenbeiträge, abzüglich eines 5%igen Verwaltungskostenanteils von diesem erstattet. Weitere Rechtsansprüche gelten in beidseitigem Einvernehmen als ausgeschlossen.
# Im Fall höherer Gewalt geht das Risiko zu Lasten des Crewmitgliedes.

Versicherung

# Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reise-, Unfall-, Kranken-, Reisekosten-, Rücktritts- oder Veranstaltungsausfallversicherung. Wir verweisen darauf, dass keinerlei Versicherungsschutz bei Unfall, Tod, Invalidität, Krankheit etc. durch die Seeberufsgenossenschaft besteht.
# Mit der Anmeldung zu einem Törn bestätigt das Crewmitglied die Anerkennung dieser Mitsegelbestimmungen. Das es organisch gesund ist, an keiner ansteckenden Krankheit oder an Anfallkrankheiten leidet, mindestens 15 Minuten ohne Unterbrechung im freien Wasser schwimmen kann und evtl. Sehfehler durch Augengläser ausgeglichen hat. Der Bootsführer ist berechtigt im Zweifel hierüber eine schriftliche Erklärung oder ein ärztliches Attest zu fordern.

Kleidung, Übernachtung

# Für den Aufenthalt an Bord benötigen Sie Bordschuhe, wetterfeste Kleidung (Ölzeug) und Bettzeug (Schlafsack mit Laken, Kopfkissen und Bezug) Als Transportbehälter sind nur Seesäcke oder Falttaschen zu verwenden. Das Verbringen von Waffen an Bord - selbst wenn diese erwerbscheinfrei sind - ist ohne schriftliche Genehmigung des Bootsführers ausdrücklich untersagt. Handys können für die persönliche Kommunikation mitgebracht werden. Musikinstrumente in handlicher Größe können nach Rücksprache mit dem Bootsführer mitgenommen werden.

Crewliste

# Für alle Fahrten, auch Tages- oder Gruppenfahrten, ist dem Schiffsführer vor Antritt der Fahrt aus Sicherheitsgründen zur Erfüllung gesetzlicher Regeln eine Liste mit Namen und Anschrift jedes einzelnen Crewmitgliedes zu überstellen. (Crewliste wird in der Regel durch Schiffsführer zusammengefasst und erstellt.)

Veranstalter

# Veranstalter ist der jeweilige Schiffsführer des Bootes. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Wohnsitz des Veranstalters. Anderslautende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich bestätigt werden.

Seemeilenbestätigung

# Auf Wunsch der Mitsegler wird jedem Crewmitglied am Ende des Törns eine Seemeilenbestätigung durch den Schiffsführer ausgestellt.


 

 
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