Allgemeine Geschäftsbedingungen
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# 1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von 'E-bac Sail Tours, Inhaber Ralf Ebert, Borchershof 6, 28259 Bremen' nachfolgend E-bac genannt, gelten verbindlich für alle Segeltörn-Verträge. Änderungen bedürfen der Schriftform. Für eine Teilnahme benötigen Sie einen gültigen Personalausweis. Für eine Teilnahme von oder nach außereuropäischen oder Nicht-EU-Staaten benötigen Sie einen noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass und evtl. ein Visum. Bitte achten Sie auf die ausreichende Gültigkeitsdauer. Verzögerungen und Unannehmlichkeiten beim Ein- und Ausklarieren sind vom jeweiligen Crewmitglied zu vertreten. Ist eine Weiterreise wegen ungültiger Papiere nicht möglich, kann das betreffende Crewmitglied von der Tour ausgeschlossen werden. Alle Kosten und Lasten, die aus der Nichtbefolgung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Drogen-, Gesundheitsvorschriften entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten des verursachenden Teilnehmers; ebenso die daraus entstehenden Kosten für entstandenen Schaden. # 2. Über eventuell notwendige Schutzimpfungen informieren Sie sich bitte beim Gesundheitsamt oder Hausarzt. Selbstverständlich sollten Sie nur gesund anreisen und vorher auch die Zähne kontrollieren lassen. Details einer eventuellen Arztbehandlung müssen Sie vorher mit Ihrer Krankenkasse klären und für ausreichende Absicherung sorgen. Bitte bringen Sie auch genügend persönliche Medikamente mit, wenn Sie auf bestimmte Arzneimittel angewiesen sind. Bei chronischen Krankheiten, wie Diabetes oder Herz-Kreislauferkrankungen, bitten wir um Information bei der Anmeldung. Bitte konsultieren Sie vorab Ihren Hausarzt, wenn Sie einen Hochseetörn planen. Bestimmte Törns sind wegen ihrer Länge für chronisch Kranke nicht geeignet. Schwangere Frauen bitten wir, eine Buchung genau abzuwägen und insbesondere in den letzten Schwangerschaftsmonaten davon Abstand zu nehmen. # 3. Aus Gründen der Sicherheit und um den ungestörten Ablauf einer Segeltour zu sichern, ist den Anweisungen und Anordnungen des Skippers unbedingt Folge zu leisten. Ein Teilnehmer, der durch sein Verhalten seine oder die Sicherheit der anderen Teilnehmer an Bord gefährdet, kann nach Erreichen des nächsten Hafens von der Crewmitgliedschaft ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Teilnehmer den Anweisungen des Skippers wiederholt nicht nachkommt. In der oben genannten Situation bestehen für den betroffenen Teilnehmer keine weiteren Rechtsansprüche; der Vertrag gilt von Seiten E-bac als erfüllt. Für entstehende Folgekosten haftet der ausgeschlossene Teilnehmer persönlich. # 4. Die Teilnehmer bilden eine Bordkasse, die von einem Teilnehmer verwaltet wird. Aus dieser werden alle Lebensmittel, Hafengebühren, Treibstoffe und Verbrauchsmittel, wie Gas, Landstrom, Wasser etc. für die Yacht bezahlt. Der Skipper ist während der gesamten Segeltourdauer Gast der Crew. Über Landgänge und damit verbundene Ausgaben entscheidet die Crew gemeinsam. Nach Abschluß der Segeltour wird die Kasse aufgelöst. # 5. Mit der Anmeldung bietet der Interessent E-bac den Abschluss eines Segeltörnvertrages verbindlich an. # 6. Ein Segeltörnvertrag kommt erst zustande, wenn E-bac dem Interessenten die Buchung und den Preis schriftlich bestätigt hat. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, ist in der Bestätigung ein neues Angebot von uns zu sehen, an welches wir bis zur festgesetzten ersten Zahlungsfrist gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie die erste Zahlungsfrist einhalten. In der Regel ist innerhalb von 14 Tagen 50 % des Reisegesamtpreises auf das in der Bestätigung angegebene Bankkonto fällig. Die Restzahlung ist vier Wochen vor Törnbeginn fällig. Bei kurzfristigem Törnbeginn ist der Gesamtpreis sofort fällig. # 7. Von jedem Teilnehmer ist ein eigener Teilnehmervertrag zu unterzeichnen. # 8. Der Törnteilnehmer haftet für von ihm persönlich verursachte Schäden. Kleinschäden, dies sind Schäden bis zur Höhe des Reisepreises, sind noch vor Törnende zu ersetzen. Mutwillige Zerstörungen von Yachteinrichtung sind vom Verursacher sofort zu ersetzen und können zum Ausschluss von der weiteren Törnteilnahme führen, ohne Anspruch auf Rückerstattungen von Teilnahmegebühren. # 9. Ein Teilnehmer, der einen bereits begonnenen Törn abbricht, hat keinen Anspruch, auch nicht auf teilweise Erstattung des Törnpreises. # 10. Ihre Persönliche Ausrüstung und Reisegepäck sind nicht versichert. Wir empfehlen den Abschluss von Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisekosten-Ausfallversicherungen. # 11. Im Interesse aller Törngäste sind Haustiere jeglicher Art an Bord verboten. Rauchen ist im Salon und unter Deck ebenfalls verboten. # 12. Der erste Törntag ist der Anreisetag. Die Teilnehmer sollen sich vor 19 Uhr auf der Yacht einfinden. Den genauen Liegeplatz erfahren Sie telefonisch oder per SMS von uns. An Bord wird die Sicherheitseinweisung und Crewbesprechung durchgeführt. Das erste Auslaufen ist für den nächsten Morgen nach dem Frühstück geplant. Ausnahmen werden ggf. schriftlich mitgeteilt. # 13. Die Abreise ist für den letzten Törntag vorgesehen. Bitte planen Sie Ihre Rückreise so ein, dass genügend Zeit für die Fahrt zum Flughafen oder Bahnhof bleibt. Die Yacht wird planmäßig am vorletzten Abend im Ankunftshafen eintreffen. Änderungen können ggf. durch Unwetter erfolgen. # 14. Die Segelyacht ist haftpflicht- und kaskoversichert. Nicht versichert sind eigene Ausrüstungsgegenstände sowie persönliche Wertsachen an Bord. # 15. Die angebotenen Fahrtrouten werden eingehalten, soweit das Wetter dies erlaubt. Abweichungen von den Routen, bedingt durch Flaute oder Sturm, sind möglich und begründen keinen Schadensersatzanspruch. Fahrtverkürzungen bedingt durch Flaute oder Sturm begründen ebenfalls keinen Ersatzanspruch, da solche Einflüsse auf Segeltörns unvermeidbar sind. Kann die geplante Reiseroute aus den oben genannten Gründen nicht eingehalten werden, setzt E-bac oder der Schiffsführer die neue Reiseroute fest. Das Endziel der Reise bleibt nach Möglichkeit bestehen. # 16. Bei Segeltörns können sich Abfahrtszeit und Ankunftszeit verändern, wenn auf dem vorherigen Törn widrige Wetterverhältnisse zu einer Verzögerung geführt haben. Der Törn selbst kann sich auch durch widrige Wetterverhältnisse so verlängern, dass der geplante Ankunftstag nicht eingehalten werden kann. Derartige Verzögerungen aufgrund von Wetterverhältnissen sind bei Segeltörns manchmal unumgänglich und begründen keinen Ersatzanspruch des Teilnehmers, wenn kein nachweisbares Verschulden des Schiffsführers vorliegt. # 17. Der Teilnehmer erklärt mit Unterzeichnen des Vertrages, dass ihm das einem Segeltörn anhaftende Restrisiko - trotz aller Sicherheitsmassnahmen - bewusst ist. # 18. An- und Abreise des Teilnehmers sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Eine Haftung von E-bac für die Durchführung der An- und Abreise des Teilnehmers zum Abfahrts- bzw. vom Ankunftsort des Segeltörns ist ausgeschlossen. # 19. Die Haftung durch E-bac ist bei leichter Fahrlässigkeit auf die dreifache Höhe des Törnpreises beschränkt. # 20. Treten Umstände wie z. B., mangelnde Einsatzbereitschaft des Schiffes, Naturkatastrophen, hoheitliche Anordnung, Streik, innere Unruhen, Krieg oder andere schwerwiegende Ereignisse ein, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Der volle Törnpreis wird erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen uns, gleichgültig auf welcher Rechtsgrundlage, sind ausgeschlossen. # 21. E-bac haftet nicht für Törnabbruch oder Beeinträchtigung des Törns, wenn dies durch schlechte Wetterbedingungen, Höhere Gewalt, wie Revolution, Streik, Krieg, politische Unruhen oder durch Eingriffe Dritter, wie Beschlagnahme etc., hervorgerufen wird. # 22. Bei auftretenden technischen Defekten bemühen wir uns umgehend um Reparatur bzw. Ersatz. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Minderung oder Rückzahlung des Törnpreises, wenn einzelne Ausrüstungsgegenstände ausfallen (Kocher, Radio, Heizung, Radar). Nur bei Ausfall sicherheitstechnischer und vorgeschriebener Ausrüstung (insbesondere Rettungs- und Signalmittel) hat der Teilnehmer Anspruch auf anteilige Erstattung der entgangenen Törntage, wenn keine Reparatur bzw. Ersatz erfolgt und dadurch Törntage ausgefallen sind. Eine Reparatur- bzw. Lieferzeit von 48 Stunden gilt jedoch als vereinbart und daher nicht als Ausfall. # 23. Aus schiffstechnischen oder sonstigen Gründen können einzelne Ausrüstungsgegenstände gegenüber unseren Angaben abweichen. Ferner können technische Geräte oder Einrichtungen im Rahmen ihres Gebrauchs manchmal auch ausfallen. Dies stellt keine Minderung der Leistung dar. # 24. a) Im Fall des Rücktritts vom Reisevertrag durch einen Törnteilnehmer kann E-bac eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach dem Reisepreis unter Berücksichtigung der von der E-bac ersparten Aufwendungen, sowie einer möglichen anderweitigen Verwendung des Teilnehmerplatzes durch E-bac. E-bac ist berechtigt, stattdessen bei der Bemessung der Entschädigung folgende Pauschalen anzusetzen: b) Die Rücktrittspauschale beträgt bei einem Rücktritt
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