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Seemannschaft, Seerecht
# Mit der Einschiffung an Bord unterstellen sich alle Crewmitglieder den Regeln der Seemannschaft, den Bestimmungen des Seerechts und insbesondere der Kommandogewalt der Bootsführung.
# Widrige Wetterlagen, Havarien oder Umstände, die die Sicherheit von Crew und Schiff gefährden könnten, können den Bootsführer veranlassen, Törnziele sowie Ab- und Eingangshäfen zu verändern, den Törn zu unterbrechen, Reparaturen vorzunehmen, vorzeitig zurückzukehren, wie auch Aus- und Einlaufzeiten angemessen zu verschieben. Eine Rückerstattung des Kostenbeitrags, Mehrkostenersatz oder ähnliches durch den Bootsführer oder Einbehalte durch Sie sind hiermit grundsätzlich nicht verbunden. Wird der Törn vom Bootsführer aus den vorstehenden Gründen vor Antritt abgesagt, werden die für das Boot bereits gezahlten Kostenbeiträge, abzüglich eines 5%igen Verwaltungskostenanteils von diesem erstattet. Weitere Rechtsansprüche gelten in beidseitigem Einvernehmen als ausgeschlossen.
# Im Fall höherer Gewalt geht das Risiko zu Lasten des Crewmitgliedes.
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Gefahrenstelle
östlich
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