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Weser-Touren
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Versicherung

# Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reise-, Unfall-, Kranken-, Reisekosten-, Rücktritts- oder Veranstaltungsausfallversicherung. Wir verweisen darauf, dass keinerlei Versicherungsschutz bei Unfall, Tod, Invalidität, Krankheit etc. durch die Seeberufsgenossenschaft besteht.

# Mit der Anmeldung zu einem Törn bestätigt das Crewmitglied die Anerkennung dieser Mitsegelbestimmungen. Das es organisch gesund ist, an keiner ansteckenden Krankheit oder an Anfallkrankheiten leidet, mindestens 15 Minuten ohne Unterbrechung im freien Wasser schwimmen kann und evtl. Sehfehler durch Augengläser ausgeglichen hat. Der Bootsführer ist berechtigt im Zweifel hierüber eine schriftliche Erklärung oder ein ärztliches Attest zu fordern.

Alkoholische Getränke

# Der Genuss von Bier und Wein ist an Bord nach dem Anlegen im Zielhafen erlaubt. Harte alkoholische Getränke dürfen ggf. nur an Land gelagert und getrunken werden.









Gefahrenstelle
südlich
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